Das Weltkulturerbe und die Kriterien für die Aufnahme in die "WORLD HERITAGE LIST"

[ubermenu config_id = ”main” menu = ”547 ″]

Immer häufiger hören wir von Stätten, die als Weltkulturerbe gelten, wenn sie in die Welterbeliste aufgenommen werden dell 'UNESCO (UNESCO-Weltkulturerbe). Aber was genau bedeutet es, dass eine Stätte als Weltkulturerbe gilt? Um dies zu verstehen, müssen wir beginnen Pariser Welterbekonvention von 1972 " ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN WELTWEITEN SCHUTZ DES KULTURELLEN UND NATÜRLICHEN ERBES “.  Die Konvention sieht die Definitionen des Kultur- und Naturerbes. Kulturgüter werden als Denkmäler oder außergewöhnliche Ensembles historisch, künstlerisch oder wissenschaftlich definiert. Naturstätten sind physikalische oder biologische Formationen, die einen außergewöhnlichen ästhetischen oder wissenschaftlichen Wert haben. Die gemischten Orte, das Ergebnis des kombinierten Handelns von Natur und Mensch, bewahren die Erinnerung an traditionelle Lebensweisen und stellen die Verbindung zwischen Natur und Kultur dar. 180 Staaten haben sich an das Übereinkommen (31) gehalten, das sich durch seinen Beitritt verpflichtet, Standorte in ihrem Hoheitsgebiet zu schützen, die unter eine der beiden Definitionen fallen. Für einige von ihnen, die von besonderem Wert sind, erkennt die Unesco den Titel des Welterbes an und macht ihren Schutz zu einer gemeinsamen Verantwortung aller Mitglieder der internationalen Gemeinschaft. Das Übereinkommen hat unter anderem ein internationales Komitee mit Sitz in Paris bei der UNESCO eingerichtet, das die Anwendung des Übereinkommens durch die Unterzeichner überwacht und über die Aufnahme neuer Standorte in die Liste entscheidet.

La Welterbeliste  umfasst (Daten aktualisiert mit der 41. Sitzung des Unesco-Komitees in Krakau im Juli 2017) 1073 Standorte davon 832 kulturell, 206 Naturstätten  e 35 gemischte Standorte unterteilt in 167 Mitgliedsstaaten.

Italien ist derzeit die Nation mit der größten Anzahl von Stätten auf der Welterbeliste (53 Stätten), gefolgt von China (52) und Spanien (45).

Frankreich und Deutschland haben ebenfalls mehr als 40 Erbgüter mit 42 bzw. 41 anerkannten Standorten.

Unesco-Standorte 2017)

Die erste Welterbeliste wurde 1978 erstellt. Zu den Sehenswürdigkeiten gehörten dann die Nekropole von Memphis und die Pyramiden von Gizeh in Ägypten, der Yellowstone Park in den Vereinigten Staaten, die Creuse-Kirchen von Lalibela in Äthiopien und die Stadt. von Damaskus in Syrien. Die Barockstädte von Val di Noto wurden im Jahr 2002 hinzugefügt.

Einige der Stätten auf der Unesco-Liste sind auch in der "Liste des gefährdeten Welterbes" enthalten. Hierbei handelt es sich um Standorte, deren Bedingungen Anlass zu ernsthafter Besorgnis geben, für die eine "ernsthafte und präzise" Gefahr der Verschlechterung besteht und für die umfangreiche Wartungsarbeiten erforderlich sind.

Die Verfahren für die Aufnahme in die Liste, die Regeln für die Auswahl von Vermögenswerten und die Ermittlung der Kriterien, die sie für die Aufnahme in die Welterbeliste erfüllen müssen, sind in den im Juli 2015 überarbeiteten Betriebsrichtlinien angegeben, die zusammen mit Der Text der Konvention repräsentiert das Hauptdokument des Welterbekomitees. (Laden Sie die Richtlinien herunter: Dokument-57-1)

Die Kriterien werden vom Ausschuss regelmäßig überprüft, um sie an die Entwicklung des Konzepts des Welterbes anzupassen. In Italien veröffentlichte das Unesco-Weltkulturerbe-Büro des Ministeriums für Kulturerbe und Aktivitäten im Jahr 2004 die "Richtlinien für die Erstellung und Umsetzung von Managementplänen" und im Jahr 2005 das Dokument "Modell für die Umsetzung von Managementpläne ".

Die Verfahren sehen die Einreichung von Anträgen einzelner Mitgliedstaaten bei der UNESCO vor.

Jeder Staat muss eine Vorschlagsliste einreichen (vorläufige Liste) in denen die Vermögenswerte gemeldet werden, die innerhalb von 5-10 Jahren registriert werden sollen. In einer nachfolgenden Phase wird die vollständige Dokumentation für jeden einzelnen Vermögenswert erstellt und präsentiert, die auf ihre endgültige Registrierung in der Liste geprüft werden muss. Die vorgelegte Dokumentation wird von der Kommission mit technischer Unterstützung von Experten von ICOMOS für Stätten von historisch-künstlerischem Wert und von UICN für Naturstätten geprüft.

Anträge auf Aufnahme in die italienische Vorschlagsliste müssen von den für die Verwaltung des Geländes zuständigen Verwaltungen (z. B. Bürgermeister, Superintendanz oder Parkbehörde) an den Präsidenten der Interministeriellen Arbeitsgruppe im Ministerium für kulturelles Erbe und Aktivitäten weitergeleitet werden. Diese Gruppe bewertet die verschiedenen eingegangenen Vorschläge, um die neue Vorschlagsliste zusammenzustellen. Das Ministerium für kulturelles Erbe und Aktivitäten entscheidet jedes Jahr, welche Stätten, die bereits in der Vorschlagsliste enthalten sind, dem Welterbekomitee vorgelegt werden müssen.

Bis Ende 2004 musste ein Standort, der in die Liste aufgenommen werden sollte, gemäß den Betriebsrichtlinien von 2002 zusätzlich zum Authentizitätskriterium ein oder mehrere Kriterien erfüllen, die aus einer Liste von 6 Kriterien für Kulturstandorte und 4 Kriterien ausgewählt wurden für natürliche Standorte.

Mit der Annahme der operativen Richtlinien von 2005 gibt es eine einzige Liste von Kriterien, die wie folgt strukturiert sind (Kriterien, die in den Jahren 2012, 2015 und 2016 erneut bestätigt wurden):

UNESCO-KRITERIEN

2002 2005/2016 Italienisch Englisch
(I) (I) repräsentieren ein Meisterwerk des kreativen Genies des Menschen ein Meisterwerk des menschlichen kreativen Genies darstellen;
(Ii) (Ii) in einem bestimmten Zeitraum oder in einem bestimmten Kulturgebiet einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung von Architektur, monumentaler Kunst, Stadtplanung oder die Schaffung von Landschaften ausgeübt haben

einen wichtigen Austausch menschlicher Werte über einen bestimmten Zeitraum oder innerhalb eines kulturellen Gebiets der Welt über Entwicklungen in Architektur oder Technologie, monumentaler Kunst, Stadtplanung oder Landschaftsgestaltung zu zeigen;

(iii) (iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer Zivilisation einer verschwundenen kulturellen Tradition darstellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer Zivilisation zu geben, die lebt oder verschwunden ist;
(iv) (iv) bieten ein herausragendes Beispiel für einen Gebäudetyp, einen architektonischen Komplex oder eine Landschaft, die eine bedeutende Periode in der Geschichte der Menschheit darstellt ein herausragendes Beispiel für einen Gebäudetyp, ein architektonisches oder technologisches Ensemble oder eine Landschaft zu sein, die (a) bedeutende Stadien in der Geschichte der Menschheit veranschaulicht;
(V) (V) stellen ein herausragendes Beispiel für die Besiedlung oder Besetzung des traditionellen Territoriums durch Menschen dar, das für eine Kultur (oder Kulturen) repräsentativ ist, insbesondere wenn es aufgrund irreversibler Mutationen verwundbar wird ein herausragendes Beispiel für eine traditionelle menschliche Besiedlung, Landnutzung oder Meeresnutzung zu sein, die für eine Kultur (oder Kulturen) oder eine menschliche Interaktion mit der Umwelt repräsentativ ist, insbesondere wenn sie unter den Auswirkungen irreversibler Veränderungen anfällig geworden ist;
(vi) (vi) direkt oder materiell mit lebendigen Ereignissen oder Traditionen, Ideen, Überzeugungen oder künstlerischen und literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verbunden sein (Kriterium, das nur unter außergewöhnlichen Umständen oder in Verbindung mit anderen Kriterien anzuwenden ist) direkt oder greifbar mit Ereignissen oder lebendigen Traditionen, mit Ideen oder mit Überzeugungen, mit künstlerischen und literarischen Werken von herausragender universeller Bedeutung verbunden zu sein. (Der Ausschuss ist der Ansicht, dass dieses Kriterium vorzugsweise in Verbindung mit anderen Kriterien verwendet werden sollte.)
(iii) (vii) enthalten Naturphänomene der Superlative oder Bereiche von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit und ästhetischer Bedeutung Naturphänomene der Superlative oder Gebiete von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit und ästhetischer Bedeutung enthalten;
(I) (viii) stellen außergewöhnliche Beispiele für die Hauptstadien in der Geschichte der Erde dar, einschließlich des Vorhandenseins von Leben, bedeutender geologischer Prozesse, die für die Entwicklung der Landform vorhanden sind, oder bedeutender geomorpher oder physiographischer Merkmale herausragende Beispiele für wichtige Stadien der Erdgeschichte zu sein, einschließlich der Aufzeichnung des Lebens, bedeutender laufender geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landformen oder bedeutender geomorpher oder physiographischer Merkmale;
(Ii) (ix) ein herausragendes Beispiel für ökologische und biologische Prozesse bei der Entwicklung und Erosion terrestrischer Ökosysteme, frischer, küstennaher und mariner Ökosysteme sowie Gemeinschaften von Pflanzen und Tieren sein; herausragende Beispiele für bedeutende laufende ökologische und biologische Prozesse bei der Entwicklung und Entwicklung von terrestrischen, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosystemen sowie Gemeinschaften von Pflanzen und Tieren zu sein;
(iv) (X) enthalten die wichtigsten und bedeutendsten Lebensräume für die In-situ-Erhaltung der iologischen Vielfalt, einschließlich solcher, die bedrohte Arten von außergewöhnlichem universellem Wert aus wissenschaftlicher oder konservatorischer Sicht enthalten die wichtigsten und bedeutendsten natürlichen Lebensräume für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt zu enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten von herausragendem universellem Wert aus wissenschaftlicher oder naturwissenschaftlicher Sicht enthalten.

Die ersten 6 Kriterien beziehen sich auf kulturelle Stätten und die anderen 4 auf natürliche.

(Der Schutz, die Verwaltung, die Authentizität und die Integrität von Eigenschaften sind ebenfalls wichtige Überlegungen.)

Die Kriterien werden regelmäßig überarbeitet, um die Entwicklung des Konzepts des Weltkulturerbes® widerzuspiegeln. Eine bedeutende Überarbeitung fand 1995 statt, als das Welterbezentrum die Angaben in den Leitlinien überarbeitete und erweiterte und die diesbezüglichen Kriterien definierte Kulturlandschaften, die als gemeinsame Werke der Natur und von.

Diese Kategorie von Gütern, die "die Entwicklung der Gesellschaft in menschlichen Siedlungen im Laufe der Jahrhunderte unter dem Einfluss von Anfragen und / oder Vorteilen veranschaulichen, die aus ihrer natürlichen Umgebung und den nachfolgenden sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Kräften stammen, intern und extern "(aus der" Verordnung zur Umsetzung der Welterbekonvention ") müssen das Erfordernis eines außergewöhnlichen universellen Wertes auf der Grundlage ihrer Repräsentativität in Bezug auf klar definierte geokulturelle Regionen und ihrer Fähigkeit zur Veranschaulichung erfüllen wesentliche und unterschiedliche kulturelle Elemente dieser Regionen.

Diese Anerkennung von Landschaftsgütern spiegelt eine veränderte Sensibilität wider ¥ Bewusstsein für den Wert, den der Kontext tragen kann, zusätzlich zu ¯ zusätzlich zum inneren Wert des monumentalen Notfalls; eine territoriale Skala, in der die einzelnen monumentalen Zeugnisse mit der Geschichte, dem Bild und den kulturellen Werten ganzer Landschaftskontexte verbunden sind.

Die typologischen Klassifikationen der Landschaften, die derzeit im Übereinkommen verwendet werden, umfassen:

  • Vom Menschen geschaffene Gärten und Parks, verstanden als klar definierte Landschaften, oft verbunden mit Gebäuden oder religiösen Komplexen, die von den Menschen aus ästhetischen Gründen absichtlich konzipiert und angelegt wurden;
  • Landschaften eines evolutionären Typs oder Landschaften, die aus einem sozialen, wirtschaftlichen, administrativen oder religiösen Ursprung stammen, spiegeln in ihrer gegenwärtigen Form den evolutionären Prozess ihrer Assoziation und Korrelation mit der natürlichen Einheit wider. Die Kulturlandschaft eines evolutionären Typs kann ein Relikt sein - das heißt, zu dem der Evolutionsprozess in der Vergangenheit wiederhergestellt wurde, dessen wesentliche Merkmale jedoch materiell sichtbar bleiben - oder leben -, dh das eine aktive soziale Rolle in der Art und Weise bewahrt, wie es weitergeht seine frühere Tradition, von der die Zeugnisse des Ausbruchs im Laufe der Zeit offensichtlich sind.
  • assoziative Landschaft, verstanden als Landschaften, in denen das Vorhandensein greifbarer kultureller Spuren vorherrscht, sowie die Kraft der Assoziation religiöser, künstlerischer oder kultureller Phänomene der natürlichen Seele.

Da jeder Standort in Abhängigkeit von einer oder mehreren Aktivierungen als kulturelles Erbe der Einheit gewählt werden kann, stellt die Gesamtzahl der Auswahlkriterien ein indirektes Maß für den qualitativen und quantitativen Wert des in der Liste enthaltenen Standorts dar.

Teilen Teilen
Teilen

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar

Teilen