Erlebnistourismusmanager (Experience Director): Referenzschema

Manager für Erlebnistourismus

Das Referenzschema basiert auf dem ModellKompetenzzyklus' und steht im Einklang mit dem 'Kompetenzrahmen für Tourismus, Kunst und Kulturerbe (TAH-CF)“. Der TAH-CF wird in Übereinstimmung mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/C 155/02 (ECVET) und dem von UNI angenommenen APNR-System (Non-Regulated Professional Activities) definiert zur technischen Standardisierung nicht reglementierter Berufe.“

Beschreibung

PTUMN3: Manager für Erlebnistourismus (Experience Director)

Der Manager für Erlebnistourismus ist eine professionelle Persönlichkeit mit einem hohen intellektuellen Gehalt, die über spezifische Fähigkeiten zur Durchführung von Aktivitäten wie Konzeption, Planung, Kommunikation, Umsetzung, Verbesserung und Innovation verfügt, die Erlebnisangeboten innewohnen.

Der Erlebnistourismusmanager kann die Tätigkeiten sowohl selbstständig (selbstständig) als auch für andere Interessenten als Experte/Berater durchführen

Der Manager für Erlebnistourismus verfügt über umfassende Kenntnisse des (materiellen und immateriellen) Kulturerbes, des eigentlichen Konzepts des Erlebnisangebots und des Wissens, das erforderlich ist, um ein Erlebnisangebot auch auf eigene Faust zu konzipieren, zu entwerfen, umzusetzen und zu verwalten. Es gelingt ihm, das Wissen des Kulturtourismus und insbesondere des Erlebnistourismus mit spezifischen Wegen einzigartiger Erlebnisse in Einklang zu bringen, die auf menschlichen Beziehungen basieren und es ermöglichen, das Wissen über Elemente der lokalen Identität zu vertiefen und multisensorische Erfahrungen, auch durch direkte, zu erwerben Teilnahme an den Aktivitäten, die das Erlebnisangebot selbst darstellen.

 Um den unterschiedlichen Spezialisierungen im Erlebnisbereich und der richtigen Zuordnung von Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen Rechnung zu tragen, werden für die Ausübung des Berufs des Erlebnisoperators vier Fachprofile berücksichtigt:

  • Profil P1: Naturraum
  • Profil P2: Lebensmittel- und Weinbereich
  • Profil P3: Künstlerischer Bereich (einschließlich des mit dem Tourismus verbundenen Made in Italy-Sektors - Kunsthandwerk)
  • Profil P4: Immaterieller und demo-ethno-anthropologischer Bereich (einschließlich Tourismus im Zusammenhang mit dem Bereich des immateriellen Kulturerbes – der auch demo-ethno-anthropologisches Erbe umfasst – und alle Formen des kulturellen und emotionalen Tourismus, die nicht in den Profilen P1, P2, P3 berücksichtigt werden).

Hinweis:

  1. Als Manager für Erlebnistourismus gilt der Fachmann, der über die Vorbereitung zur Durchführung der mit mindestens einem der vier angegebenen Profile verbundenen Tätigkeiten verfügt.
  2. Die vier Profile sind nicht als absolut voneinander getrennt oder unvereinbar zu betrachten, da sie sich nur in bestimmten betrieblichen und sektoralen Aspekten unterscheiden.
  3. Ein Experiential Tourism Manager arbeitet in einem oder mehreren der angegebenen Bereiche.
  4. Fachleute, die dem P3-Profil angehören, sind in der Regel Künstler und Handwerker, die beabsichtigen, ihre Kunst durch Erfahrungen zu verbessern und zu fördern. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen bereits über die zur Ausübung des Berufs im künstlerischen und/oder künstlerisch-handwerklichen Bereich erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen.

Referenzstandards

  • Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR)
  • Empfehlung 2009 / C 155/02 (Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung - ECVET)
  • Gesetz 4/2013 über nicht reglementierte Berufe (Italien)

Spezifische Aufgaben und Tätigkeiten

Bei der Aufgabenverteilung wurde folgende Unterscheidung getroffen:

  • Grundlegende Aufgaben: wesentliche Aufgaben für alle Fachprofile
  • Optionale Aufgaben: zusätzliche Aufgaben zu den Grundlagen, die im Ermessen des einzelnen Erlebnisoperators liegen

Grundlegende Aufgaben und spezifische Tätigkeiten für alle Fachprofile

  • T1: Bewertung der touristischen Bedürfnisse und Erwartungen (Tourismusnachfrage)
  • T2: Analyse des Kontexts des touristischen Angebots
    • T2.1 Branchengesetzgebung identifizieren und analysieren
    • T2.2 Identifizieren und analysieren Sie die Stakeholder (wer sind die interessierten Parteien: intern/extern)
    • T2.3 Lokalisieren und Analysieren von Attraktionen (Tourismuserbe)
  • T3: Kosten und Nutzen analysieren und Risikoanalyse durchführen (Risikomanagement)
  • T4: Gestaltung des erlebnistouristischen Angebots
  • T5: Kommunizieren Sie das erlebnistouristische Angebot
  • T6: Realisieren Sie das Erlebnisangebot
    • T6.1: Aktivitäten aus qualitativer und operativer Sicht planen
    • T6.2: Definieren Sie interne Verfahren und Vorschriften
    • T6.3: Verwaltung wirtschaftlicher Ressourcen (Budget)
    • T6.4: Personal (Personal) koordinieren
    • T6.5: Stellen Sie die korrekte Durchführung des Erlebnisangebots sicher
    • T6.6: Verifizieren und prüfen Sie die Einhaltung geltender aktueller Rechtsvorschriften
    • T6.7: Überwachen Sie die Qualität des touristischen Angebots
  • T7: Verbesserung des touristischen Angebots (kontinuierliche Verbesserung)
  • T8: Erfahrungsangebote bewerten
  • T9: Innovative Erfahrungsangebote

 Optionale Aufgaben für alle Fachprofile

  • T10: Erstellen, Kuratieren von experimentellen Ausstellungsveranstaltungen
  • T11: Durchführung von Schulungen zum Erlebnistourismus
  • T12: Schnittstelle in einer Fremdsprache entsprechend dem territorialen Bezugsziel seiner Kunden

Fähigkeiten, Wissen sowie Autonomie und Verantwortung (Fähigkeiten)

Hinweis: Die für einen Beruf notwendigen Kompetenzen, zu denen Fertigkeiten und Wissen gehören, bilden ein dynamisches Ganzes. Diese können je nach spezifischem territorialen Kontext variieren und unterliegen im Laufe der Zeit aufgrund von Faktoren wie der technologischen Entwicklung oder anderen sektoralen Entwicklungen Änderungen. Daher sind die hier vorgestellten Beispiele für Fähigkeiten und Kenntnisse lediglich als Richtwerte und nicht als erschöpfend zu betrachten und werden ständigen Überarbeitungen und Aktualisierungen unterzogen. 

 Aufgabe T1: Bewertung der touristischen Bedürfnisse und Erwartungen (Tourismusnachfrage)

    •  Abilità
      • SQ1: Analysefähigkeiten
      • SQ2: Fähigkeit zu synthetisieren
      • SQ10: Analyse der expliziten, impliziten und verbindlichen Anforderungen der Nutzer
      • SP15: Analysieren Sie die touristische und erlebnisorientierte Nachfrage
    •  Wissen
      • KQ2: Qualitätsmanagement - Faktoren, Indikatoren und Qualitätsstandards von Dienstleistungen
      • KQ22: Qualitätsmanagement - Faktoren (Dimensionen) und Qualitätsindikatoren
      • KS3: Erlebnistourismus
      • KS29: Tourismusmarketing
      • KQ33: Qualitätsmanagement - Stakeholder-Anforderungsanalyse
      • KS91: Theorien und Erfahrungsmodelle
      • KS93: Merkmale von Erfahrungen

Aufgabe T2: Kontext des touristischen Angebots analysieren

Aktivität: T2.1 Branchengesetzgebung identifizieren und analysieren

    •  Abilità
      • SQ1: Analysefähigkeiten
      • SP1: Ermittlung und Bewertung der Anwendbarkeit der Regeln zum Schutz und zur Nutzung des Kultur- und Landschaftserbes
      • SP2: Ermittlung und Bewertung der Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz mit Relevanz für den Referenzsektor
      • SP3: Bewertung der Anwendbarkeit von Fördermitteln für den Sektor Supply Chain
      • SP4: Ermittlung und Bewertung der Anwendbarkeit der Tourismusgesetzgebung
      • SP22: Ermittlung und Bewertung der Anwendbarkeit von Sektorrichtlinien
      • SP25: Bewertung der Anwendbarkeit von Programmen, Konventionen und institutionellen Anerkennungen
      • SP44 (P2) Identifizieren und bewerten Sie die Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit und -hygiene
    •  Wissen
      • KS39: Die Gesetzgebung zum Schutz und zur Nutzung des Kulturerbes
      • KS40: Die Kriterien für den Schutz des kulturellen Erbes
      • KS41: Die verschiedenen Schutzstufen
      • KS43: Landschaftsobjekte
      • KS47: Die Gesetzgebung zum Datenschutz und zum Tourismussektor
      • KS48: Die Europäische Verordnung 2016/679
      • KS49: Die Gesetzgebung zur Sicherheit am Arbeitsplatz im Tourismussektor
      • KS50: Förderung für den Tourismus- und Kultursektor
      • KS52: Verbraucherschutzgesetzgebung
      • KS108: Lebensmittelsicherheit und Hygienerecht (P2)

Aktivität: T2.2 Identifizieren und analysieren Sie die Stakeholder (wer sind die interessierten Parteien: intern / extern)  

    •  Abilità
      • SQ1: Analysefähigkeiten
      • SP24: Identifizieren Sie die strategischen Stakeholder
    •  Wissen
      • KS27: Lokale Tourismussysteme
      • KS28: Institutionen und Tourismusförderung
      • KS24: Destination Management Organization (DMO)
      • KS92: Aufsichts- und Schutzorgane
      • KTN12: Die Umweltschutz- und Aufsichtsbehörden (P1)

 Aktivität: T2.3 Sehenswürdigkeiten identifizieren und analysieren (touristisches Erbe)

    • Abilità
      • SQ1: Analysefähigkeiten
      • SP30: Analyse und Berichterstattung des Naturerbes (P1)
      • SP31: Analysieren und Berichten des historischen, künstlerischen und archäologischen Erbes (P4)
      • SP32: Analyse und Berichterstattung des immateriellen Erbes (P4)
      • SP33: Analyse und Berichterstattung des Lebensmittel- und Weinerbes (P2)
    • Wissen
      • KS3: Erlebnistourismus
      • KS91: Theorien und Erfahrungsmodelle
      • KS93: Merkmale von Erfahrungen
      • KTN: Naturerbe (P1)
      • KTE Das gastronomische Erbe (P2)
      • KS16: Made in Italy Tourismus (Kunsthandwerk) (P3)
      • KTU Unesco-Erbe (P4)
      • KTI Immaterielles Erbe (P4)
      • KTS Historisches, künstlerisches und archäologisches Erbe (P4)

Aufgabe T3: Kosten und Nutzen analysieren und Risikoanalyse durchführen

    • Abilità
      • SQ1: Analysefähigkeiten
      • SP13: Analyse und Bewertung des territorialen Kontexts, um Stärken und Schwächen zu identifizieren
      • SP16: SWOT-Analyse durchführen
    • Wissen
      • KS94: Auswertung von Erfahrungen
      • KS95: Erlebnisse gestalten
      • KS96: Verwaltungskosten
      • KS99 Risikomanagement

 Aufgabe T4: Gestaltung des erlebnistouristischen Angebots

    •  Abilità
      • SQ11 Designprozesse und Dienstleistungen
      • SQ12: Kernprozesse implementieren, dokumentieren und klassifizieren
      • SQ14: Prozessänderungen vorschlagen, um Verbesserungen zu erleichtern und zu rationalisieren
      • SQ18: ​​Identifizieren, verstehen und bewerten Sie Qualitätsfaktoren, Indikatoren und Standards
      • SP17: Beitrag zur Entwicklung des Erlebnisangebots
    • Wissen
      • KQ1: Qualitätsmanagement - Die Norm UNI EN ISO 9001
      • KQ22: Qualitätsmanagement - Faktoren (Dimensionen) und Qualitätsindikatoren
      • KQ11: Qualitätsmanagement - Design und Entwicklung;
      • KS95: Erlebnisse gestalten

Aufgabe T5: Das erlebnistouristische Angebot kommunizieren

    • Abilità
      • SP8: Entwicklung eines Kommunikationsplans für den Referenzsektor
      • SP11: Identifizieren Sie die für das Tourismusmarketing zu verwendenden Webtechnologien
      • ST1: Kommunikationsfähigkeit
      • ST6: IT-Tools für die Kommunikation identifizieren und anwenden
    •  Wissen
      • KQ34: Qualitätsmanagement - Interne und externe Kommunikation
      • KS30: Tourismus und Kommunikation
      • KS31: Der Kommunikationsplan
      • KS32: Online-Marketing und Werbung
      • KS33: Webmarketing-Techniken
      • KS34: Sozialmarketing
      • KS35: Online-Reisebüros (OTA)
      • KS100: Informationstechnologie für die Kommunikation

Aufgabe T6: Erlebnisangebot realisieren

Aktivitäten: T6.1: Aktivitäten aus qualitativer und operativer Sicht planen

    • Abilità
      • SQ5: Planungsfähigkeiten
      • SQ7: Fähigkeit, Verbesserungspläne zu erstellen
      • SP40: Wissen, wie man die Räume organisiert, in denen die Dienstleistungen und ihre Angebote gemacht werden
      • SP41: Wissen, wie man den Ort und die „Inszenierung“ seines Erlebnisangebots organisiert
    • Wissen
      • KQ7: Qualitätsmanagement - Planung und Überwachung der Dienstleistung
      • KQ8: Qualitätsmanagement - Das Beschaffungssystem
      • KS102: Theater als Modell für die Inszenierung von Erlebnisangeboten

Aktivität: T6.2: Interne Verfahren und Vorschriften definieren

    • Abilità
      • SQ3: Organisationstalent
      • SQ13: Implementierungsverfahren und Betriebsanweisungen für die Qualität
    •  Wissen
      • KQ4: Qualitätsmanagement - Systemdokumentation; das Handbuch; Verfahren und Betriebsanleitungen;
      • KS101: Basis-IT und Telematik

Aktivität: T6.3: Wirtschaftliche Ressourcen verwalten (Budget)

    • Abilità
      • ST9: Verwenden Sie die Buchhaltungs- und Verwaltungstools des Unternehmens
    •  Wissen
      • KQ8: Qualitätsmanagement - Das Beschaffungssystem
      • KS103: Betriebswirtschaftslehre

Aktivität: T6.4: Personalressourcen koordinieren (Personal)

    •  Abilità
      • SQ9: Identifizieren Sie Qualifikationslücken für die Qualität
      • SP18: Identifizieren von Qualifikations- und Kompetenzlücken für den Referenzsektor
      • ST2: Gruppenmanagementfähigkeiten
      • ST3: Konfliktmanagementfähigkeiten
    •  Wissen
      • KQ5: Qualitätsmanagement - Das Management von Humanressourcen
      • KS104: Kommunikation und Konfliktmanagement
    • KS105: Kommunikationsstile und effektive Kommunikation

Aktivität: T6.5: Die korrekte Durchführung des Erlebnisangebots sicherstellen

    •  Abilità
      • SQ4: Fähigkeit zu kontrollieren
      • SP37: Wissen, wie die Instandhaltung der dazugehörigen Infrastrukturen und Ausrüstung geplant und koordiniert wird
      • SP40: Wissen, wie man die Räume organisiert, in denen die Dienstleistungen und ihre Angebote gemacht werden
      • SP41: Wissen, wie man Ort und Inszenierung des eigenen Erlebnisangebots organisiert
    •  Wissen
      • KQ6: Qualitätsmanagement - Logistische Ressourcen: Ausrüstung, Infrastruktur und Arbeitsumgebung
      • KQ9: Qualitätsmanagement - Produktion und Erbringung der Dienstleistung;
      • KQ10: Qualitätsmanagement - Identifizierung und Rückverfolgbarkeit;
      • KS1: Logistik

Aktivität: T6.6: Überprüfung und Kontrolle der Einhaltung der geltenden geltenden Rechtsvorschriften

    • Abilità
      • SQ4: Fähigkeit zu kontrollieren
      • SP2: Überprüfen Sie die korrekte Anwendung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz
      • SP4: Überprüfen Sie die korrekte Anwendung der Tourismusgesetzgebung
      • SP42: Überprüfen Sie die korrekte Anwendung der Datenschutzgesetze
    •  Wissen
      • KS47: Die Gesetzgebung zum Datenschutz und zum Tourismussektor
      • KS49: Die Gesetzgebung zur Sicherheit am Arbeitsplatz
      • KS52: Verbraucherschutzgesetzgebung
      • KS106: Tourismusgesetzgebung

Aktivität: T6.7: Überwachung der Qualität des Tourismusangebots

    • Abilità
      • SQ19: Auditing-Tools anwenden
      • SQ20: Überwachungsmethoden und -techniken anwenden
      • SQ21: Methoden und Techniken zur Kundenzufriedenheit anwenden
      • SQ22: Überwachung und Bewertung der Leistungserbringung
    • Wissen
      • KQ13: Qualitätsmanagement - Überwachung und Messung von Prozessen und Dienstleistungen
      • KQ14: Qualitätsmanagement - Das Management von Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen
      • KQ15: Qualitätsmanagement - Bewertung der Qualität von Dienstleistungen
      • KQ16: Qualitätsmanagement - Interne Prüfungen (Audit)
      • KQ17: Qualitätsmanagement - Der ISO19011-Standard
      • KQ19: Qualitätsmanagement - Durchführung von Audits
      • KQ31: Qualitätsmanagement - Überwachung und Audit
      • KQ32: Qualitätsmanagement - Überwachung und Bewertung der Qualität in den Strukturen der touristischen Lieferkette

T7: Verbesserung des touristischen Angebots (kontinuierliche Verbesserung)

    •  Abilità
      • SQ14: Prozessänderungen vorschlagen, um Verbesserungen zu erleichtern und zu rationalisieren
      • SQ16: Bewerten und analysieren Sie einzelne Prozesse, um Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren
    •  Wissen
      • KQ35: Qualitätsmanagement - Kontinuierliche Verbesserung

 T8: Erfahrungsangebote bewerten

    •  Abilità
      • SP9: Anwendung von Tools zur Messung und Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus
      • SP10: Werkzeuge zur Messung und Bewertung von Erfahrungsangeboten anwenden
    •  Wissen
      • KS25: Modelle der touristischen Wettbewerbsfähigkeit
      • KS26: Innovative Modelle zur Messung der touristischen Wettbewerbsfähigkeit
      • KS94: Auswertung von Erfahrungen
      • KS107: Touristische territoriale Modelle

T9: Innovative Erfahrungsangebote

    •  Abilità
      • SQ8: Verwalten Sie den Änderungsanforderungsprozess
      • SP20: Die Auswirkungen neuer Technologien auf die Prozesse Ihrer Branche verstehen
      • SP21: Identifizierung und Unterstützung der Auswahl und Anwendung innovativer Technologien für den Referenzsektor
      • SP35: Markttrends analysieren und interpretieren
    •  Wissen
      • KS22: Kultur, Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung
      • KS38: Die neuen aufkommenden Technologien
      • KS85: Sektorpolitik
  •  
  •  Optionale Aufgaben

 Aufgabe T10: Erlebnisausstellungsveranstaltungen realisieren, kuratieren

    • Abilità
      • SP12: Identifizieren Sie Webtechnologien, die für das Event-Marketing verwendet werden sollen
      • SP38: Set-up-Techniken für relevante Ausstellungsveranstaltungen anwenden
      • SP39: Multimedia-Präsentationstechniken anwenden
    •  Wissen
      • KQ26: Qualitätsmanagement – ​​Qualitätsstandards für Veranstaltungen
      • KS37: Planung und Durchführung von Erlebnis-Events
      • KS109: Ereignisse: Klassifikation und grundlegende Konzepte
      • KS110: Ereignisse: Der Ort

Aufgabe T11: Durchführung von Schulungen zum Erlebnistourismus

    • Abilità
      • SP36: Durchführung von Schulungen und Informationen zu berufsbezogenen Themen
      • SP45: Schulungs-/Informationsprojekte im Referenzsektor entwickeln
      • SP46: Kuratieren und verwalten Sie Schulungen / Informationsveranstaltungen im Referenzbereich
    • Wissen
      • KS112: Lehrtechniken und -methoden
      • KS127: Methoden und Techniken zur Evaluation von Schulungsveranstaltungen

 Aufgabe T12: Anbindung in einer Fremdsprache entsprechend dem territorialen Bezugsziel seiner Kunden

    •  Abilità
      • ST8 Verwendung von Fremdsprachen am Arbeitsplatz gemäß dem territorialen Referenzziel seiner Kunden
    •  Wissen
      • KS113: Mindestens eine Fremdsprache in Bezug auf das territoriale Bezugsziel seiner Kunden

Autonomie und Verantwortung: Siebtes EQR-Niveau 

 

Profilbewertungskriterien

Um den Besitz von Kompetenzen zu zertifizieren, wird vorgeschlagen, Methoden zu berücksichtigen, die die folgenden Aspekte nicht gegenseitig ausschließend, d. h. möglicherweise in Kombination miteinander, berücksichtigen:

  • Abschlüsse im akademischen Bereich (Formal Learning)
  • Spezifisches Training (nicht-formales Lernen)
  • Arbeits- oder Berufserfahrung (informelles Lernen)

Arbeits- oder Berufserfahrung kann durch verschiedene Instrumente nachgewiesen werden, darunter:

  • Lebenslauf
  • Professionelles Portfolio
  • Objektive Platzierung am Markt (Auszeichnungen, regionale, nationale oder internationale Anerkennung)
  • Veröffentlichungen (wissenschaftlich oder redaktionell)

Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsfigur 

Da die Berufsfigur nicht in einem Orden oder Kollegium organisiert ist, können die Anforderungen je nach Berufsverband oder anderen von den einzelnen Interessenten festgelegten Kriterien variieren. Nachfolgend finden Sie die Anforderungen des AIPTOC – Italienischer Verband der Tourismusfachleute und Kulturveranstalter.

Referenzschema: SP/TAH-CF/PTUMN3

  • Teilnahme an spezifischen Schulungen für die betreffende Berufsperson, die von Universitäten, Regionen oder Berufsverbänden organisiert / anerkannt werden, die gemäß Gesetz 4/2013 gegründet und vom MISE anerkannt sind, und mindestens sechs Monate, auch nicht kontinuierliche, nachgewiesene Arbeit oder berufliche Tätigkeit Erfahrung in der Referenzbranche

Oder

  • Master-Abschluss und mindestens ein Jahr, wenn auch nicht zusammenhängend, mit nachgewiesener Arbeits- oder Berufserfahrung im Referenzbereich

Oder

  • Dreijähriges Studium und mindestens zwei Jahre, wenn auch nicht zusammenhängend, nachweisliche Arbeits- oder Berufserfahrung im Referenzbereich

Oder

  • Hauptschulabschluss der zweiten Klasse und mindestens fünf Jahre, wenn auch nicht zusammenhängend, mit nachgewiesener Arbeits- oder Berufserfahrung in der jeweiligen Branche

Oder

  • Mindestens 10 Jahre nachgewiesene Arbeits- oder Berufserfahrung im Referenzbereich

Oder

  • In die gemäß Gesetz 4/2013 eingerichteten Register der Berufsverbände aufgenommen und vom MISE anerkannt sein, sofern sie sich auf die betreffende Kompetenz beziehen

 

 

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