Umweltwanderführer (Naturführer): Referenzschema

Das Referenzschema basiert auf dem ModellKompetenzzyklus' und steht im Einklang mit dem 'Kompetenzrahmen für Tourismus, Kunst und Kulturerbe (TAH-CF)“. Der TAH-CF wird in Übereinstimmung mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/C 155/02 (ECVET) und dem von UNI angenommenen APNR-System (Non-Regulated Professional Activities) definiert zur technischen Standardisierung nicht reglementierter Berufe.“

Beschreibung

PTU13/P9 : Umweltwanderführer (Naturführer) (V Level EQF)

Der Naturführer (Umweltwanderführer) ist eine professionelle Persönlichkeit mit einem hohen intellektuellen und fachlichen Inhalt, die in der Lage ist, Einzelpersonen oder Gruppen in Umgebungen von natürlichem Interesse zu begleiten und die naturalistischen, anthropologischen und kulturellen Aspekte des Gebiets mit wissenschaftlich-kulturellen Konnotationen zu veranschaulichen.

Der Naturführer verfügt über besondere Fähigkeiten, um Aktivitäten durchzuführen von:

  • Konzeption, Planung, Organisation, Kommunikation, Umsetzung und Verbesserung von Angeboten im Zusammenhang mit Reiserouten von naturalistischem und ökologischem Interesse.
  • Unterstützung aller umweltbezogenen Lehr- und Bildungsaktivitäten, Nachhaltigkeitsbildung und Beratung in naturwissenschaftlichen und umweltbezogenen Themen.

Hinweis: Alle Aktivitäten und Routen, die den Einsatz von Bergsteigerausrüstung und -techniken erfordern, sind vom beruflichen Tätigkeitsbereich des Naturführers ausgeschlossen.

Der Naturführer verfügt über eine tiefe Kenntnis seines Territoriums unter besonderer Berücksichtigung der Natur- und Umweltaspekte, um Routen von naturwissenschaftlichem und ökologischem Interesse zu ermitteln und vorzubereiten, indem er Ausflüge mit maximaler Sicherheit und mit angemessener Ausrüstung für Wanderer organisiert und durchführt.

Der Naturalistische Führer schafft es, das Wissen über das Kulturerbe seines Territoriums mit naturalistischen und ökologischen Pfaden in Einklang zu bringen, auch um die Kenntnisse der lokalen Identitätselemente nicht nur aus naturalistischer Sicht, sondern auch aus anthropischer, historischer und kultureller Sicht zu vertiefen Aussicht.

Der Naturführer (Umweltwanderführer) kann die Aktivitäten sowohl alleine (Selbstständigkeit) als auch für andere Interessierte als Experte / Berater durchführen

Referenzstandards

  • Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR)
  • Empfehlung 2009 / C 155/02 (Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung - ECVET)
  • Gesetz 4/2013 über nicht reglementierte Berufe

Spezifische Aufgaben und Tätigkeiten

Hinweis: Hier werden Fachaufgaben und Tätigkeiten nicht berücksichtigt, die zu anderen Berufsprofilen gehören könnten, die als „benachbart“ zu denen des Naturführers definiert werden könnten und andere Sektoren betreffen (Fahrradtourismus, Reittourismus, Wassertourismus, Unterwasser). Tourismus, Höhlenforschung usw.) oder als „integrative“ Spezialisierungen wie Umweltpädagoge oder Naturalistischer Dolmetscher gelten. 

Um bei der Aufgabenverteilung Rechnung zu tragen, wurde folgende Unterscheidung getroffen:

  • Grundlegende Aufgaben: unverzichtbare Aufgaben für die professionelle Figur
  • Optionale Aufgaben: Zusätzliche Aufgaben zu den Grundlagen, die im Ermessen des einzelnen Naturführers liegen

Die einzelnen Aufgaben können möglicherweise durch eine Reihe von ihnen zugeordneten spezifischen Aktivitäten beschrieben werden.

Die spezifischen Aufgaben und Aktivitäten sind unten aufgeführt, wobei die Anforderungen an Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für jede spezifische Aufgabe oder Aktivität zugeordnet werden. 

Grundlegende Aufgaben und konkrete Tätigkeiten 

  • T1: Bewerten Sie die Bedürfnisse und Erwartungen der Benutzer für den Referenzsektor (Nachfrage).
  • T2: Bestimmung des Zwecks, der Ziele und der Art des Angebots (z. B. klassische Naturlehrpfade, Bildungstouren, Umweltthemenrouten usw.)
  • T3: Analysieren Sie den Referenzkontext
    • 1 Identifizieren und analysieren Sie die Branchengesetzgebung
    • 2 Identifizieren und analysieren Sie die Stakeholder (wer sind die interessierten Parteien: intern / extern)
    • 3 Sehenswürdigkeiten identifizieren und analysieren (Kultur-, Natur- und Umwelterbe)
  • T4: Entwerfen Sie das Angebot
  • T5: Kommunizieren Sie das Angebot
  • T6: Machen Sie das Angebot
    • 1: Planen Sie Aktivitäten unter qualitativen, betrieblichen und risikopräventiven Gesichtspunkten
    • 2: Definieren Sie interne Verfahren und Vorschriften
    • 3: Wirtschaftliche Ressourcen verwalten (Budget)
    • 4: Personalressourcen verwalten (Personal)
    • 5: Führen Sie die Gruppe sicher entlang der vorher festgelegten Reiseroute
    • 6: Sorgen Sie für die korrekte Durchführung von Ausflügen
    • 7: Unterstützen Sie alle Aktivitäten zur Umwelterziehung
    • 8: Überprüfen und überprüfen Sie die Einhaltung der geltenden Gesetze
    • 9: Überwachen Sie die Servicequalität
  • T7: Das Angebot verbessern (kontinuierliche Verbesserung)

Optionale Aufgaben

  • T8: Bei Unfällen oder Krankheiten selbst Erste Hilfe leisten
  • T9: Schnittstelle in einer Fremdsprache entsprechend dem territorialen Bezugsziel seiner Kunden

Hinweis: Der optionale Aspekt T8 ist mit der Anwesenheit einer Person im Team der Exkursionsleiter verbunden, die über die Fähigkeiten zur Durchführung von Erste-Hilfe-Einsätzen bei Unfällen oder Krankheiten verfügt (Nachweis durch den Besitz des nachfolgend ausgestellten Zertifikats). der Besuch eines BLS-Erste-Hilfe-Kurses durch autorisierte Stellen). Wenn der Naturführer das einzige Mitglied des Begleitteams ist, wird Aufgabe T8 obligatorisch.

Die Kompetenz der T9-Aufgabe kann bei Bedarf des Nutzers auch von anderen Mitgliedern des begleitenden Teams zur Verfügung gestellt werden.

Fähigkeiten, Wissen sowie Autonomie und Verantwortung (Fähigkeiten)

Hinweis: Die für einen Beruf notwendigen Kompetenzen, zu denen Fertigkeiten und Wissen gehören, bilden ein dynamisches Ganzes. Diese können je nach spezifischem territorialen Kontext variieren und unterliegen im Laufe der Zeit aufgrund von Faktoren wie der technologischen Entwicklung oder anderen sektoralen Entwicklungen Änderungen. Daher sind die hier vorgestellten Beispiele für Fähigkeiten und Kenntnisse lediglich als Richtwerte und nicht als erschöpfend zu betrachten und werden ständigen Überarbeitungen und Aktualisierungen unterzogen. 

Die spezifischen Aufgaben und Aktivitäten sind unten aufgeführt, wobei für jede spezifische Aufgabe oder Aktivität die Anforderungen an Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen zugeordnet werden. Schließlich wird eine zusammenfassende Korrelationsmatrix angegeben, um eine synthetische und allgemeine Darstellung des Obigen bereitzustellen.

Aufgabe T1: Bewerten Sie die Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzer für den Referenzsektor (Nachfrage)

 Abilità

  • SQ1: Analysefähigkeiten
  • SQ2: Fähigkeit zu synthetisieren
  • SQ10: Analyse der expliziten, impliziten und verbindlichen Anforderungen der Nutzer
  • SP15: Analysieren Sie die Branchennachfrage und wenden Sie Tools für das territoriale Tourismusmarketing an

 Wissen

  • KQ2: Qualitätsmanagement - Faktoren, Indikatoren und Qualitätsstandards von Dienstleistungen
  • KQ22: Qualitätsmanagement - Faktoren (Dimensionen) und Qualitätsindikatoren
  • KS6: Naturtourismus
  • KS29: Tourismusmarketing
  • KQ33: Qualitätsmanagement - Stakeholder-Anforderungsanalyse

Aufgabe T2: Identifizieren Sie den Zweck, die Ziele und die Art des Angebots

 Abilità

  • SP71: Identifizieren und klassifizieren Sie die verschiedenen Arten von Ausflügen

 Wissen

  • KS190: Naturkundliche Umweltrouten (Klassifikation und Grundbegriffe)
  • KS191: Charakteristika der Exkursionen

 Aufgabe T3: Analysieren Sie den Referenzkontext

Aktivität: T3.1 Branchenvorschriften identifizieren und analysieren

 Abilità

  • SQ1: Analysefähigkeiten
  • SP1: Ermittlung und Bewertung der Anwendbarkeit der Regeln zum Schutz und zur Nutzung des Kultur- und Landschaftserbes
  • SP2: Ermittlung und Bewertung der Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz mit Relevanz für den Referenzsektor
  • SP4: Identifizieren und bewerten Sie die Anwendbarkeit der Gesetzgebung in Bezug auf Genehmigungen und Genehmigungen für Ausflüge

 Wissen

  • KS39: Die Gesetzgebung zum Schutz und zur Nutzung des Kulturerbes
  • KS40: Die Kriterien für den Schutz des kulturellen Erbes
  • KS41: Die verschiedenen Schutzstufen
  • KS43: Landschaftsobjekte
  • KS47: Die Gesetzgebung zum Datenschutz und zum Tourismussektor
  • KS48: Die Europäische Verordnung 2016/679
  • KS49: Die Gesetzgebung zur Sicherheit am Arbeitsplatz im Tourismussektor
  • KS52: Verbraucherschutzgesetzgebung
  • KT22: Gesetz zur zivil- und strafrechtlichen Haftung
  • KS106: Tourismusgesetzgebung

Aktivität: T3.2 Identifizieren und analysieren Sie die Stakeholder (wer sind die interessierten Parteien: intern / extern)  

 Abilità

  • SQ1: Analysefähigkeiten
  • SP24: Identifizieren Sie die strategischen Stakeholder

 Wissen

  • KS27: Lokale Tourismussysteme
  • KS28: Institutionen und Tourismusförderung
  • KS24: Destination Management Organization (DMO)
  • KS92: Aufsichts- und Schutzorgane
  • KTN12: Die Umweltschutz- und Überwachungsorgane
  • KS233: Nationales INFEA-System,

 Aktivität: T3.3 Sehenswürdigkeiten identifizieren und analysieren (Natur- und Umwelterbe)

Abilità

  • SQ1: Analysefähigkeiten
  • SP30: Analysieren und beziehen Sie sich auf das naturalistische Erbe
  • SP72: Den anthropischen Kontext des eigenen Territoriums kennen und analysieren
  • SP74: Die endogenen kulturellen Attraktionen des eigenen Territoriums kennen und analysieren
  • SP75: induzierte Anziehungen kennen und analysieren

Hinweis:

Die Attraktionen sind in diesem Zusammenhang unterteilt in:

  • Endogene Attraktionen: natürliche Attraktionen (Berge, Seen, Strände, Flüsse, Klima usw.) oder kulturelle Attraktionen (Küche, Handwerk, Sprache, Gewohnheiten und Bräuche, Denkmäler, historische Fakten usw.)
  • Induzierte Attraktionen: touristische Infrastrukturen, Sonderveranstaltungen, Freizeit- und Sportaktivitäten usw.

Wissen

  • KS3: Naturtourismus
  • KTN: Das naturalistische Erbe
  • KTN1: Naturschutzgebiete
  • KTN2: Parks und Naturschutzgebiete
  • KTN3: Naturschutzgebiete
  • KTN4: Natura 2000-Netzwerk
  • KTN5: Standorte von gemeinschaftlichem Interesse (SIC)
  • KTN6: Besondere Schutzgebiete (BSG)
  • KTN7: Besondere Schutzgebiete (SAC)
  • KTN8: Die Feuchtgebiete
  • KTN9: Die Geosites
  • KTN10: Managementinstrumente für geschützte Naturgebiete
  • KTN11: Landschaftspläne
  • KTN13: Strategien für Biodiversität
  • KS191: Anthropische Geographie
  • KS194: Lokale kulturelle endogene Attraktionen
  • KS196: Induzierte territoriale Anziehungen

 Aufgabe T4: Angebot gestalten

Identifizieren und konfigurieren Sie den Ausflug (Natur- und/oder Bildungsrouten) und alle zusätzlichen Unterstützungsleistungen zum Basisangebot (z. B. Gruppenunterhaltung, Unterricht, Unterkunft, Erfrischung, Bereitstellung von Begleitmaterialien, Bildungs- und Informationsbroschüren usw.).

 Abilità

  • SQ1: Analysefähigkeiten
  • SQ11 Designprozesse und Dienstleistungen
  • SQ12: Kernprozesse implementieren, dokumentieren und klassifizieren
  • SQ14: Prozessänderungen vorschlagen, um Verbesserungen zu erleichtern und zu rationalisieren
  • SQ18: ​​Identifizieren, verstehen und bewerten Sie Qualitätsfaktoren, Indikatoren und Standards
  • SP17: Mitwirken bei der Entwicklung des Angebots
  • SP76: Analysieren Sie den physischen geografischen Kontext des Territoriums
  • SP85: Analysieren Sie den botanischen, zoologischen und anthropischen Kontext des Territoriums

 Wissen

  • KQ1: Qualitätsmanagement - Die Norm UNI EN ISO 9001
  • KQ22: Qualitätsmanagement - Faktoren (Dimensionen) und Qualitätsindikatoren
  • KQ11: Qualitätsmanagement - Design und Entwicklung;
  • KS197: Ausflugsplanung
  • KS191: Physische Geographie (Kenntnisse und Grundbegriffe)
  • KS198: Unterstützungsleistungen zum Basisangebot
  • KS99 Risikomanagement
  • KS199: Organisationstechniken und Methoden für Wanderrouten
  • KS200: Theorien und Techniken zum Entwerfen einer Reiseroute
  • KS201: Kartographie, Topographie und Orientierungstechniken
  • KS202: Wege und Beschilderung
  • KS203: Wandertheorien und -techniken
  • KS204: Die objektiven Risiken des Wanderns und des persönlichen Schutzes
  • KS205: Elemente der Meteorologie und Klimatologie
  • KS206: Zuständige Stellen und Behörden bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen
  • KS208: Begriffe der Botanik, Zoologie und Anthropogeographie des Referenzgebietes
  • KT5: Grundlegende IT- und Telematik-Tools
  • KT16: Unternehmensorganisationsmodelle
  • KS254: Technische Referenznormen – UNI ISO 20611, UNI ISO 21101, ISO 21102, ISO/CD 3021

Aufgabe T5: Das Angebot kommunizieren

Abilità

  • SP8: Entwicklung eines Kommunikationsplans für den Referenzsektor
  • SP11: Identifizieren Sie die für das Tourismusmarketing zu verwendenden Webtechnologien
  • ST1: Kommunikationsfähigkeit
  • ST6: IT-Tools für die Kommunikation identifizieren und anwenden

 Wissen

  • KQ34: Qualitätsmanagement - Interne und externe Kommunikation
  • KS30: Tourismus und Kommunikation
  • KS31: Der Kommunikationsplan
  • KS32: Online-Marketing und Werbung
  • KS33: Webmarketing-Techniken
  • KS34: Sozialmarketing
  • KS35: Online-Reisebüros (OTA)
  • KS100: Informationstechnologie für die Kommunikation

Aufgabe T6: Angebot machen

Aktivitäten: T6.1: Aktivitäten unter qualitativen, betrieblichen und risikopräventiven Gesichtspunkten planen

 Abilità

  • SQ5: Möglichkeit, Wanderrouten basierend auf der Art der Gruppe, die den Service in Anspruch nimmt, und der im Voraus festgelegten Zeit zu planen
  • SP40: Wissen, wie man die Nutzbarkeit der Route überprüft
  • SP81: Fähigkeit, Geräte und Ausrüstung zu identifizieren und deren Eignung zu bewerten

Wissen

  • KQ7: Qualitätsmanagement - Planung und Überwachung der Dienstleistung
  • KQ8: Qualitätsmanagement - Das Beschaffungssystem
  • KS209: Wanderausrüstung und Ausrüstung (Klassifizierung, Verwaltung und Wartung)

Aktivität: T6.2: Interne Verfahren und Vorschriften definieren

Abilità

  • SQ3: Organisationstalent
  • SQ13: Implementierungsverfahren und Betriebsanweisungen für die Qualität

 Wissen

  • KQ4: Qualitätsmanagement - Systemdokumentation; das Handbuch; Verfahren und Betriebsanleitungen;
  • KS101: Basis-IT und Telematik

Aktivität: T6.3: Wirtschaftliche Ressourcen verwalten (Budget)  

 Abilità

  • ST9: Verwenden Sie die Buchhaltungs- und Verwaltungstools des Unternehmens

 Wissen

  • KQ8: Qualitätsmanagement - Das Beschaffungssystem
  • KS103: Betriebswirtschaftslehre
  • KT9: Betriebswirtschaftliche und buchhalterische Werkzeuge

Aktivität: T6.4: Personalressourcen koordinieren (Personal)

 Abilità

  • SQ9: Identifizieren Sie Qualifikationslücken für die Qualität
  • SP18: Identifizieren von Qualifikations- und Kompetenzlücken für den Referenzsektor
  • ST2: Gruppenmanagementfähigkeiten
  • ST3: Konfliktmanagementfähigkeiten

 Wissen

  • KQ5: Qualitätsmanagement - Das Management von Humanressourcen
  • KS104: Kommunikation und Konfliktmanagement
  • KS105: Kommunikationsstile und effektive Kommunikation
  • KT13: Verträge

T6.5: Führen Sie die Gruppe sicher entlang der vorher festgelegten Reiseroute

 Abilità

  • ST1: Fähigkeit, auch in Bezug auf die unterschiedlichen Eigenschaften, Typen und Erwartungen der Kunden zu kommunizieren
  • ST2: Fähigkeit, die Gruppe auch bei unerwarteten Ereignissen zu verwalten und zu führen
  • ST3: Konfliktmanagementfähigkeiten
  • SP78: Fähigkeit, die objektiven Risiken des Wanderns zu erkennen und zu bewältigen
  • SP80: Fähigkeit, die psychophysischen Fähigkeiten der Benutzer zu bewerten
  • SP81: Fähigkeit, Geräte und Ausrüstung zu identifizieren und deren Eignung zu bewerten
  • SP83: Fähigkeit, Risiken je nach Kundentyp und Kontext zu erkennen und zu verwalten
  • SP87: Fähigkeit, die Rettung mit den kompetenten und verfügbaren Diensten in der Umgebung zu organisieren

Wissen

  • KT1: Kommunikation
  • KT2: Gruppenmanagementtechniken
  • KT3: Techniken des Konfliktmanagements
  • KT24: Elemente der Führungs- und Gruppenpsychologie
  • KS99 Risikomanagement
  • KS204: Die objektiven Risiken des Wanderns und des persönlichen Schutzes
  • KS205: Elemente der Meteorologie und Klimatologie (mit dem Ziel, potenziell gefährliche Situationen und Sicherheitsverhalten zu verstehen)
  • KS206: Zuständige Stellen und Behörden bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen
  • KS210: Elemente der Ethologie (Verhaltensbiologie)
  • KS254: Technische Referenznormen – UNI ISO 20611, UNI ISO 21101, ISO 21102, ISO/CD 3021

 T6.6: Sorgen Sie für die korrekte Durchführung von Exkursionen

 Abilità

  • SQ4: Fähigkeit zu kontrollieren
  • SP37: Wissen, wie man die Wartung von Geräten und Anlagen plant und koordiniert
  • SP77: Wissen, wie man Organisationstechniken und -methoden für Wanderrouten anwendet
  • SP79: Fähigkeit, Kenntnisse in Kartografie, Topografie und Orientierung anzuwenden
  • ST21: Fähigkeit, Fristen und Programme einzuhalten
  • SP82: Fähigkeit, die Route aufgrund unerwarteter Ereignisse rational anzupassen und zu ändern
  • SP86: Fähigkeit, sich auf den Kontext der Reiserouten zu beziehen und zu informieren

Wissen

  • KQ6: Qualitätsmanagement – ​​Logistikressourcen: Ausrüstung und Arbeitsumgebung
  • KQ9: Qualitätsmanagement - Produktion und Erbringung der Dienstleistung;
  • KQ10: Qualitätsmanagement - Identifizierung und Rückverfolgbarkeit;
  • KS1: Logistik
  • KS199: Organisationstechniken und Methoden für Wanderwege
  • KS200: Theorien und Techniken zum Entwerfen einer Reiseroute
  • KS201: Kartographie, Topographie und Orientierungstechniken
  • KS202: Wege und Beschilderung
  • KS203: Wandertheorien und -techniken
  • KS208: Begriffe der Botanik, Zoologie und Anthropogeographie des Referenzgebietes
  • KS210: Elemente der Ethologie (Verhaltensbiologie)
  • KS212: Elemente der Umweltinterpretation
  • KS213: Elemente der Umweltbildung und Nachhaltigkeit
  • KS214: Elemente der Ökologie und Biodiversität
  • KS224: Grundsätze der Umweltbildung
  • KS254: Technische Referenznormen – UNI ISO 20611, UNI ISO 21101, ISO 21102, ISO/CD 3021

 T6.7: Unterstützen Sie alle Aktivitäten zur Umwelterziehung

Abilità

  • SP46: Bildungs-/Informationswege im Referenzsektor pflegen und verwalten

 Wissen

  • KS211: Elemente der naturalistischen Offenlegung
  • KS208: Begriffe der Botanik, Zoologie und Anthropogeographie des Referenzgebietes
  • KS210: Elemente der Ethologie (Verhaltensbiologie)
  • KS212: Elemente der Umweltinterpretation
  • KS213: Elemente der Umweltbildung und Nachhaltigkeit
  • KS214: Elemente der Ökologie und Biodiversität

T6.8: Überprüfen und prüfen Sie die Einhaltung der geltenden aktuellen Gesetzgebung

 Abilità

  • SQ4: Fähigkeit zu kontrollieren
  • SP2: Überprüfen Sie die korrekte Anwendung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz
  • SP4: Überprüfen Sie die korrekte Anwendung der Tourismusgesetzgebung
  • SP42: Überprüfung der korrekten Anwendung der Datenschutzgesetze

 Wissen

  • KS47: Die Gesetzgebung zum Datenschutz und zum Tourismussektor
  • KS49: Die Gesetzgebung zur Sicherheit am Arbeitsplatz
  • KS52: Verbraucherschutzgesetzgebung
  • KS106: Tourismusgesetzgebung
  • KT20: Abfallbeseitigungsverordnung

T6.9: Servicequalität überwachen  

Abilità

  • SQ20: Überwachungsmethoden und -techniken anwenden
  • SQ21: Methoden und Techniken zur Kundenzufriedenheit anwenden
  • SQ22: Überwachung und Bewertung der Leistungserbringung

Wissen

  • KQ13: Qualitätsmanagement - Überwachung und Messung von Prozessen und Dienstleistungen
  • KQ14: Qualitätsmanagement - Das Management von Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen
  • KQ15: Qualitätsmanagement - Bewertung der Qualität von Dienstleistungen

 T7: Das Angebot verbessern (kontinuierliche Verbesserung)

 Abilità

  • SQ14: Prozessänderungen vorschlagen, um Verbesserungen zu erleichtern und zu rationalisieren
  • SQ16: Bewerten und analysieren Sie einzelne Prozesse, um Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren

 Wissen

  • KQ35: Qualitätsmanagement - Kontinuierliche Verbesserung

 Optionale Aufgaben

 Aufgabe T8: Erste Hilfe leisten bei Unfällen oder Krankheiten

 Abilità

  • SP84: Grundlegende Erste-Hilfe-Techniken zur Selbstkontrolle anwenden

 Wissen

  • KS206: Zuständige Stellen und Behörden bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen
  • KS207: Erste-Hilfe-Konzepte und -Techniken im Wanderkontext (Traumata, Krankheiten, Insekten- oder Tierbisse, Verbrennungen)
  • KT23: Standard-Basislebenserhaltung (BLS)

Aufgabe T9: Anbindung in einer Fremdsprache entsprechend dem territorialen Bezugsziel seiner Kunden

 Abilità

  • ST8 Verwendung von Fremdsprachen am Arbeitsplatz gemäß dem territorialen Referenzziel seiner Kunden

Wissen

  • KS113: Mindestens eine Fremdsprache in Bezug auf das territoriale Bezugsziel seiner Kunden

Profilbewertungskriterien

Um den Besitz von Kompetenzen zu zertifizieren, wird vorgeschlagen, Methoden zu berücksichtigen, die die folgenden Aspekte nicht gegenseitig ausschließend, d. h. möglicherweise in Kombination miteinander, berücksichtigen:

  • Abschlüsse im akademischen Bereich (Formal Learning)
  • Spezifisches Training (nicht-formales Lernen)
  • Arbeits- oder Berufserfahrung (informelles Lernen)

Arbeits- oder Berufserfahrung kann durch verschiedene Instrumente nachgewiesen werden, darunter:

  • Lebenslauf
  • Professionelles Portfolio
  • Objektive Platzierung am Markt (Auszeichnungen, regionale, nationale oder internationale Anerkennung)

Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsfigur 

Da die Berufsfigur nicht in einem Orden oder Kollegium organisiert ist, können die Anforderungen je nach Berufsverband oder anderen von den einzelnen Interessenten festgelegten Kriterien variieren. Nachfolgend finden Sie die Anforderungen des AITOC – Italienischer Verband der Tourismusfachleute und Kulturschaffenden.

Referenzschema: Umweltwanderführer (Naturführer)

  • Teilnahme an spezifischen Schulungen für die betreffende Berufsfigur, die von Universitäten, Regionen oder gemäß Gesetz 4/2013 gegründeten Berufsverbänden organisiert/anerkannt werden und vom Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy (MIMI ex MISE) anerkannt sind, und einen Erfahrungsnachweis erbracht haben in dem Bereich, der nachgewiesen werden kann durch: mindestens drei Monate ununterbrochene, einschließlich nicht-kontinuierliche, betriebliche Ausbildung mit sechs Unterstützungsaktivitäten mit Naturführern, die von einem Verband gemäß Gesetz 4/2013 anerkannt sind, aus einer Region, in der diese Zahl zuvor war reguliert, Guides FIE und CAI oder durch betriebliche Beweise, die durch mindestens acht Exkursionen in voller Autonomie in der Funktion von GAE nachgewiesen werden. 

Oder

  • Wir haben an einem speziellen Schulungskurs teilgenommen, dessen Inhalte und Bewertungsmethoden dieser Norm entsprechen, und wir haben Erfahrung in diesem Bereich nachgewiesen, die nachgewiesen werden kann durch: mindestens 3 Hospitationsaktivitäten mit Naturführern, die von einer Vereinigung gemäß Gesetz 4/2013 anerkannt sind , aus einer Region, in der diese Zahl zuvor reguliert wurde, FIE- und CAI-Guides oder durch betriebliche Nachweise, die durch mindestens acht Exkursionen in voller Autonomie in der Funktion von GAE nachgewiesen wurden.  

Oder

  • Teilnahme an einem spezifischen Schulungskurs, dessen Inhalte durch UNI-Standards (sofern vorhanden) spezifiziert sind, sofern diese mit der betreffenden Kompetenz im Einklang stehen, und wir haben einen Erfahrungsnachweis auf diesem Gebiet erbracht, der nachgewiesen werden kann durch: mindestens drei aufeinanderfolgende Monate, einschließlich nichtkontinuierlicher, betrieblicher Ausbildung mit sechs Coaching-Aktivitäten mit von einem Verband gemäß Gesetz 4/2013 anerkannten Naturführern aus einer Region, in der diese Zahl zuvor geregelt wurde, FIE- und CAI-Führern oder durch betriebliche Nachweise, die von mindestens acht nachgewiesen wurden Ausflüge in völliger Autonomie in der Qualität von GAE. 

Oder

  • Sie müssen in die Register der Berufsverbände aufgenommen werden, die gemäß Gesetz 4/2013 erstellt und vom Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy (MIMI ex MISE) anerkannt werden, sofern sie sich auf die betreffende Berufsfigur beziehen und ein Qualitätszertifikat erhalten haben Berufsqualifikation gemäß Gesetz 4/2013

Oder

  • In regionale Register/Listen aufgenommen werden, wenn diese Zahl zuvor durch regionale Gesetzgebung geregelt wurde.

Oder

  • Abschluss in Naturwissenschaften oder gleichwertiger Abschluss, mindestens ein Jahr, auch wenn nicht kontinuierlich, nachweisliche Arbeit oder Berufserfahrung als Naturführer und das Bestehen einer speziellen Prüfung zur Bewertung der in dieser Norm geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. 

Oder

  • Mindestens 3 Jahre nachgewiesene Arbeit oder Berufserfahrung als Naturführer und das Bestehen einer speziellen Prüfung zur Bewertung der in dieser Norm geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen.  

Oder

Sie müssen Fachkräfte sein, die zu den „anerkannten Persönlichkeiten“ (Liste A) gehören und einen speziellen Schulungskurs besucht haben, dessen Inhalte die in dieser Norm geforderten Kenntnisse ergänzen, über die diese Fachkräfte noch nicht verfügen (Ergänzungskurs).  

Liste „A“: anerkannte Figuren:

    • Umweltpädagoge
    • Naturalistischer Dolmetscher
    • Fahrradtouristenführer
    • Reitführer
    • Tauchführer
    • Speläologischer Führer
    • Flussführer
    • Angelführer
    • Freiwilliger Ökologischer Wächter (GEV)
    • Freiwillige Umweltschützer der GAV
    • Naturalistischer Tourismusanbieter
    • Nachhaltiger Tourismusbetreiber
    • Sektionswanderführer (CAI)
    • Touristenführer
    • Touristenführer
    • Ehrenamtlicher Wanderleiter – AEV (Federtrek)

Hinweis 1: Das ausgestellte Qualitäts- und Berufsqualifikationszertifikat hat gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes 4/2013 keine Bedeutung für alle gesetzlich geregelten Tätigkeiten, die im Rahmen der in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Qualifikationen bleiben. 

Darüber hinaus werden folgende Register anerkannt: 

  • FIE: AEN (Nationaler Wanderführer), AEr (Regionaler Wanderführer) und INE (Nationaler Wanderlehrer) des Italienischen Wanderverbandes (FIE) 
  • CAI: Wanderführer (AE) und Nationaler Wanderführer (ANE) 

 

 

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