Natura 2000 Netzwerk 

Natura 2000 ist der Name, den der Ministerrat der Europäischen Union einem koordinierten und kohärenten System ("Netzwerk") von Gebieten zugewiesen hat, die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Union selbst bestimmt sind. Der Aufbau des Natura 2000-Netzes ist vorgesehen durch Richtlinie n. 92/43 / EWG Acrobat-Logo / PDF-Dokumentdes Rates vom 21. Mai 1992 über die"Erhaltung natürlicher und naturnaher Lebensräume sowie wildlebender Flora und Fauna", allgemein bekannt als "Habitat" -Richtlinie. Das Ziel der Richtlinie ist jedoch umfassender als nur die Schaffung eines Netzes, dessen erklärtes Ziel es ist, durch Schutzmaßnahmen nicht nur in den Gebieten, aus denen das Natura 2000-Netz besteht, sondern auch durch direkte Schutzmaßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt beizutragen Arten, deren Erhaltung als gemeinsames Interesse der gesamten Union angesehen wird.

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte 1997 in Italien durch die Verordnung DVR 8. September 1997 n. 357 Acrobat-Logo / PDF-Dokument modifiziert und ergänzt durch Präsidialerlass 120 vom 12. März 2003 Acrobat-Logo / PDF-Dokument. Die Erhaltung der europäischen Artenvielfalt wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse sowie der regionalen und lokalen Besonderheiten erreicht. Mit anderen Worten, das Ziel ist es, die Integration des Schutzes von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten in die wirtschaftlichen Aktivitäten und in die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung in den Gebieten zu fördern, die Teil des Natura 2000-Netzwerks sind.

Gemäß den in Anhang III der Habitatrichtlinie festgelegten Kriterien erstellt jeder Mitgliedstaat auf der Grundlage dieser Listen und in Übereinstimmung mit den Mitgliedstaaten eine Liste der Standorte, an denen natürliche und naturnahe Lebensräume sowie wild lebende Tier- und Pflanzenarten beheimatet sind. Die Kommission nimmt eine Liste von Standorten von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI) an.

Das Natura 2000-Netz gemäß der Richtlinie "Lebensräume" (Artikel 3) besteht aus:

  • Spezielle Schutzbereiche (SPAs)
  • Besondere Schutzgebiete (SAC).

Spezielle Schutzbereiche (SPAs)

La Richtlinie 79/409 / EWG Acrobat-Logo / PDF-Dokument (Vogelschutzrichtlinie) forderte die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, SPAs auszuweisen, d. H. Gebiete, die für die Anzahl, das Ausmaß und / oder den geografischen Standort zur Erhaltung der in Anhang I der Richtlinie genannten bedrohten, gefährdeten oder seltenen Vogelarten geeignet sind. Das IBA-Projekt (Important Bird Areas) von BirdLife International dient als Referenz für die Einrichtung von SPAs. Die ausgewählten Gebiete sind Orte der Fortpflanzung, Fütterung oder Migration und werden daher als besonders wichtig für die Erhaltung der Vögel angesehen. Die Benennung von SPAs ist relativ einfach und erfolgt auf nationaler Ebene ohne Dialog mit der Europäischen Kommission. In Italien liegt die Identifizierung von SPAs in der Verantwortung der Regionen und autonomen Provinzen, die die Daten an das Ministerium für Umwelt und Schutz des Territoriums und des Meeres übermitteln. Nach Überprüfung der Vollständigkeit und Kongruenz der erfassten Informationen übermittelt das Ministerium die Daten an die Europäische Kommission (Standardformulare plus Kartografie). Die SPAs sollen ab dem Datum der Übermittlung an die Kommission festgelegt sein, und die aktualisierte Liste der SPAs wird auf der Website des Ministeriums veröffentlicht. Siehe die vollständige Liste

Besondere Schutzgebiete (SACs)

Die besonderen Schutzgebiete zielen auf die Erhaltung dieser ökologischen Stätten ab:

  • natürliche oder naturnahe Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse aufgrund ihrer Seltenheit oder ihrer ursprünglichen ökologischen Rolle (die Liste der Lebensräume ist in Anhang I der Habitatrichtlinie aufgeführt);
  • die Arten von Fauna und Flora von gemeinschaftlichem Interesse aufgrund ihrer Seltenheit, ihres symbolischen Wertes oder ihrer wesentlichen Rolle im Ökosystem (deren Liste in Anhang II der Habitatrichtlinie aufgeführt ist).

Das Verfahren zum Festlegen eines Standorts als SAC ist länger als das für SPAs. Jeder Staat führt eine Bestandsaufnahme der potenziellen Standorte in seinem Hoheitsgebiet durch und schlägt sie dann der Europäischen Kommission in Form von vor pSIC (Vorschlag für eine Site von Gemeinschaftsinteresse). Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission wird der pSIC als eingetragen Ort von gemeinschaftlichem Interesse für die Europäische Union (SIC) und in das Natura 2000-Netz integriert. So schnell wie möglich und innerhalb von höchstens sechs Jahren nach Auswahl eines Gebiets als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung weist der betreffende Mitgliedstaat das betreffende Gebiet als besonderes Schutzgebiet aus ( SACK). Alle Standorte Ein natürlicher Standort kann in diesem Fall auch mehreren Typen angehören. Eine weitere Klassifizierung lautet:

  • Geben Sie eine Site ein: SPA
  • Standorte vom Typ B.: SICH
  • Typ C-Standorte: SCI oder SAC fallen mit SPA zusammen

In Italien startete das Umweltministerium 1995 das Projekt „Bioitalie“ mit dem Ziel, die Richtlinien „Lebensraum“ und „Vögel“ anzuerkennen und umzusetzen. Das Bioitaly-Projekt führte zur Identifizierung von zwei anderen Arten von Gebieten: Standorte von nationaler Bedeutung (SÜNDE) und die Orte von regionaler Bedeutung (SIR). Diese zusätzlichen Bereiche (SIN und SIR) sind nicht mit der Umsetzung der Habitatrichtlinie verbunden, sondern stellen eine Vertiefung des kognitiven Rahmens auf regionaler Ebene dar, der durch spezifische Vorschriften geregelt wird. Bisher wurden (2018) 2332 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI) von den italienischen Regionen ausgewiesen, von denen 1889 als besondere Schutzgebiete (SACs) und 612 besondere Schutzgebiete (SPAs) ausgewiesen wurden. Davon sind 335 Stellen vom Typ C, dh SCI / SAC, die mit SPAs zusammenfallen. In den Natura 2000-Gebieten in Italien sind gemäß der Habitat-Richtlinie insgesamt 131 Lebensräume, 90 Flora-Arten und 112 Fauna-Arten (davon 22 Säugetiere, 10 Reptilien, 16 Amphibien, 26 Fische, 38 Wirbellose) geschützt. etwa 380 Avifauna-Arten gemäß der Vogelschutzrichtlinie. Die folgende Tabelle zeigt für jede Region die Anzahl, die Gesamtausdehnung in Hektar und den Prozentsatz der SPAs, SIC-SACs und Typ C-Standorte (SIC-SAC) in Bezug auf das gesamte regionale Territorium an Land und auf See fällt mit SPA zusammen).

* Da der Standort IT1201000 teilweise im Piemont und teilweise im Aostatal liegt, wurde die Berechnung der Oberflächen durchgeführt, indem jeder Region der Teil des Standorts zugeordnet wurde, der tatsächlich in ihr eigenes Gebiet fällt.
** Da der Standort IT7110128 in den Abruzzen, Latium und den Marken und der Standort IT7120132 in den Abruzzen, Latium und Molise liegt, wurde die Berechnung der Oberflächen durchgeführt, indem jeder Region der Teil des Standorts zugeordnet wurde, der tatsächlich in ihr eigenes Gebiet fällt.
/ Regionen, die kein Territorium auf See haben

Im Folgenden sind die Gesamtdaten der Natura 2000-Gebiete für jede Region (Anzahl, Gesamtausdehnung in Hektar und Prozentsatz an Land und Meer) ohne Überschneidungen aufgeführt.

* Da der Standort IT1201000 teilweise im Piemont und teilweise im Aostatal liegt, wurde die Berechnung der Oberflächen durchgeführt, indem jeder Region der Teil des Standorts zugeordnet wurde, der tatsächlich in ihr eigenes Gebiet fällt.
** Da der Standort IT7110128 in den Abruzzen, Latium und den Marken und der Standort IT7120132 in den Abruzzen, Latium und Molise liegt, wurde die Berechnung der Oberflächen durchgeführt, indem jeder Region der Teil des Standorts zugeordnet wurde, der tatsächlich in ihr eigenes Gebiet fällt.
*** Anzahl und Ausdehnung der Natura 2000-Gebiete nach Regionen wurden ohne die Überschneidungen zwischen SCI-SACs und SPAs berechnet.
/ Regionen, die kein Territorium auf See haben

Quelle: minambiente.it

Anhänge zur Umweltrichtlinie:

I ARTEN VON NATÜRLICHEN HABITATEN VON GEMEINSCHAFTSINTERESSEN, deren ERHALTUNG DIE BEZEICHNUNG BESONDERER ERHALTUNGSBEREICHE ERFORDERT
II TIER- UND PFLANZLICHE ARTEN VON GEMEINSCHAFTSINTERESSEN, deren ERHALTUNG DIE BEZEICHNUNG BESONDERER ERHALTUNGSBEREICHE ERFORDERT
III KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL VON SEITEN, DIE FÜR DIE WICHTIGKEIT DER GEMEINSCHAFT GEEIGNET UND ALS BESONDERE ERHALTUNGSBEREICHE BESTIMMT SIND
IV TIER- UND GEMÜSEARTEN VON GEMEINSCHAFTSINTERESSE, DIE EINEN STRENGEN SCHUTZ ERFORDERN
V TIER- UND PFLANZLICHE GEMEINSCHAFTSARTEN INTERESSIEREN DIE SAMMLUNG, DIE IN DER NATUR IST, UND DIE AUSBEUTUNG, DIE Gegenstand von Managementmaßnahmen sein könnte
VI METHODEN UND MITTEL DER ERFASSUNG UND TÖTUNG SOWIE VERBOTENE TRANSPORTMETHODEN